Glossar

Abbruchgenehmigung
Im Rahmen der Planungsarbeiten muss eine Rückbau- / Abbruchgenehmigung vom zuständigen Bauamt (Wohnungs- und Bauaufsichtsbehörde) eingeholt werden, damit sicherstellt ist, dass das Gebäude auch zurückgebaut werden darf.

Abbruchgenehmigung (geregelt auf Länderebene, hier Beispiel Bauordnung Berlin):

Gemäß § 61 BauO Bln Absatz 3 ist die Beseitigung (Abriss / Abbruch) von Anlagen und Gebäuden verfahrensfrei, wenn die Anlagen bereits verfahrensfrei errichtet werden konnten, wenn es sich um freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 3 ohne Wohnnutzung handelt oder wenn es sonstige Anlagen bis zu einer Höhe von 10m sind, die keine Gebäude sind.

In allen anderen Fällen muss der Rückbau mindestens einen Monat vor Ausführung der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Bei nicht-freistehenden Gebäuden muss vor Beginn der Abbrucharbeiten durch eine:n qualifizierte:n Tragwerksplaner:in eine Beurteilung über die Gewährleistung der Standsicherheit der an das abzubrechende Gebäude angebauten Gebäude(-teile) bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Abfall
Um zu vermeiden, dass die wiederzuverwendenden Stahlbetonelemente im rechtlichen Sinne als Abfall (§3 KrWG) angesehen werden, muss bereits zum Zeitpunkt des Ausbaus der weitere Verwendungszweck deklariert werden. Dies lässt sich am besten durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen der oder dem Bauherr:in des Rückbaus und der oder dem Bauherr:in des Neubaus belegen. In dieser sollte die Übernahme der Anzahl von Elementen, ggf. weitere Informationen wie Größe, Gewicht oder Volumen sowie deren weiterer Verwendungszweck beschrieben sein. So kann zwischen dem anfallenden Bauabfall aus der Entkernung und den für die Wiederverwendung bestimmten Stahlbetonelementen unterschieden werden.

Da im Rahmen der Wiederverwendung von Stahlbetonelementen der Fokus zunächst nur auf der Rohbaustruktur liegt, muss das Bestandsgebäude bis auf diese Rohbaustruktur zurückgebaut (entkernt) werden.
Dabei fällt Bauabfall an, der entsprechend der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV, § 8 und 9) getrennt und gemäß den örtlich geltenden Vorschriften entsorgt werden muss.
 
Falls keine anderweitige direkte Wiederverwendung von z.B. Fensterelementen, Bauholz oder anderen anfallenden Stoffen und Elementen vorgesehen ist, wodurch die Festlegung dieser Stoffe und Elemente als Abfall gegebenenfalls ganz und gar abgewendet werden kann, müssen die Abfälle auf Grundlage der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) durch den Abfallerzeuger bzw. -besitzer gemäß der europäischen fünfstufigen Abfallhierarchie entsorgt werden. Dieser Entsorgungsprozess muss so gestaltet sein, dass zunächst Möglichkeiten der Wiederverwendung, dann des Recyclings und zuletzt sonstiger stofflicher, chemischer oder energetischer Verwertung der Abfälle abgewägt werden müssen, bevor eine endgültige Beseitigung (z.B. Deponierung)
Abnahme
Wie bei konventionellen Bauvorhaben ist die oder der Architekt:in für die Abnahme von Bauleistungen zuständig. Nach Abnahme der Bauleistungen haftet die oder der Auftragnehmer:in noch vier Jahre (gemäß VOB) oder fünf Jahre (gemäß BGB) für Mängel am Bauwerk. Die oder der AN hat dementsprechend größtes Interesse daran geregelte Bauprodukte zu verwenden, deren Qualität nachweislich gesichert ist (z.B. durch abZ oder CE-Kennzeichen). Bei gebrauchten Stahlbetonelementen gibt es diese Absicherungen nicht. Es muss also eine Lösung für den Gewährleistungsauschluss für die gebrauchten Teile, nicht aber für deren Montage vereinbart werden. (siehe Gewährleistung)
Angebot
Im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen werden Angebote von Bauunternehmen eingeholt. Für die Beauftragung sollte berücksichtigt werden ob Unternehmen bereits Erfahrung mit dem Einbau von gebrauchten Elementen haben oder sich in diese Richtung in Zukunft vermehrt orientieren möchten und daher ein größeres Interesse haben, sich mit der Bauaufgabe vertiefend auseinanderzusetzen.

Da bei öffentlichen Ausschreibungen zwangsläufig und bei privaten Bauvorhaben oft das wirtschaftlich günstigste Angebot beauftragt wird, ist eine Beeinflussung auf die Vergabe allerdings nur in geringem Ausmaß möglich. Gegebenenfalls kann eine Erklärung für die besondere Eignung des Unternehmens erstellt werden.
Anschlüsse
Um die gebrauchten Betonelemente untereinander oder mit angrenzenden neuen Bauteilen zu verbinden müssen konstruktive Anschlüsse ausgebildet werden. Hierbei kann auf stoffliche oder mechanische Anschlüsse zurückgegriffen werden. Ein stofflicher Anschluss kann über nachträglich eingebrachte Bewehrungsstäbe und anschließendem Verguss gelöst werden. Als mechanische Anschlüsse stehen Schraubanker, Stahldorne, Winkelverbinder oder Flachstahlhalter zur Verfügung.
Arbeitsschutz
Bei Bauvorhaben mit gebrauchten Betonelementen müssen – wie bei konventionellen Bauvorhaben – die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) beachtet werden, auf dessen Grundlage wiederum eine Reihe von Verordnungen erlassen wurden. Für Bauarbeiten sind insbesondere die Baustellenverordnung (BaustellV), Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutz-verordnung (LärmVibrationsArbSchV), die Lastenhand-habungsverordnung (LasthandhabV) und gegebenenfalls die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) relevant. Neben diesen Verordnungen sind auch die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu beachten, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben werden. Mit diesen Regeln werden die Vorgaben der Verordnungen konkretisiert. Sie werden in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Stand der Technik anerkannt und definieren daher die Mindestanforderung für die Arbeits- und Gesundheits-schutzvorkehrungen. Für die Einhaltung der zuvor genannten Verordnungen und Regeln ist die oder der Bauherr:in des Bauvorhabens bzw. die oder der delegierte Bauleiter:in zuständig.
Ausschreibung
Im Rahmen eines Bauvorhabens mit gebrauchten Betonelementen muss sowohl der Rückbau als auch der Neubau ausgeschrieben werden. Die Leistungsverzeichnisse beider Ausschreibungen müssen die den jeweiligen Aufgaben entsprechenden technischen Regelungen berücksichtigt werden. Beim Rückbau ist unter anderem die ATV DIN 18459 – Abbruch und Rückbauarbeiten und die VDI-Richtlinie 6210 (Abbruch von baulichen und technischen Anlagen) zu beachten. Für den Neubau sind alle relevanten ATV (allgemeine technische Vertragsbedingungen) entsprechend der zum Einsatz kommenden Gewerke zu beachten.

In der Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung müssen die zu erbringenden Leistungen genau und unmissverständlich beschrieben werden. Für den Einbau der gebrauchten Stahlbetonelemente könnte sich dabei an Ausschreibungs-texten für Stahlbetonfertigteile orientiert werden.
Bauablaufplan
Der Bauablaufplan ist beim Bauen mit gebrauchten Betonelementen wie bei konventionellen Bauvorhaben ein elementarer Bestandteil der Planung. Für die Bauweise mit gebrauchten Betonelementen ergibt sich hier die besondere Aufgabe den Zeitplan des Rückbaus, eventuelle Zeiträume für Logistik und den Zeitplan des Neubaus miteinander zu vereinen.
Bauaktenarchiv
Eine Einsichtnahme in die Bauakten im Bauaktenarchiv der Kommune / des Bezirks / des Landkreises ist dringend zu empfehlen. Je nach Qualität und Umfang der Archiv-unterlagen können dort bereits Ausführungspläne und schriftliche Unterlagen viele Fragen zur Bausubstanz beantworten und eine Grundlage für die Erstellung von Planunterlagen liefern.

Für die Akteneinsicht muss ein Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde (Abteilung Bauaktenarchiv) gestellt werden. Dafür muss ein Nachweis erbracht werden, dass eine Berechtigung für die Akteneinsicht gegeben ist. Berechtigt sind Grundstückseigentümer:innen und deren Bevollmächtigte oder Personen, die ein wissenschaftliches Interesse im Rahmen von Forschungsprojekten (Studierende, Doktorant:innen, etc.) nachweisen können. Im Regelfall wird ein Termin für die Akteneinsicht ca. zwei bis acht Wochen nach Antragsstellung vergeben. Für die Bereitstellung der Akten wird von der Bauaufsichtsbehörde eine pauschale Gebühr in Höhe von 60 Euro bis 100 Euro erhoben (Bezirk Berlin-Charlottenburg) oder eine Gebühr in Höhe von 25 Euro pro eingesehener Akte (Bezirk Berlin-Mitte). Bei Bedarf können durch die Mitarbeiter:innen des Archivs kostenpflichtige Kopien oder Scans angefertigt werden. Fristen, Kosten und Bedingungen für die Akteneinsicht können je nach Kommune, Bezirk oder Landkreis abweichen. (Stand August 2025)
Bauantrag
Für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben muss ein Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Der Bauantrag setzt sich aus einer Reihe von Unterlagen, den sogenannten Bauvorlagen, zusammen. Diese müssen erstellt, in mehrfacher Ausführung bereitgestellt, unterschrieben und der Bauaufsichtsbehörde per Post zugestellt werden. Welche Unterlagen eingereicht werden müssen ist in der Bauverfahrensverordnung (BauVerfV) festgeschrieben.
 
Die Anforderungen an die Bauvorlagen sind beim Bauen mit wiederverwendeten Stahlbetonelementen identisch wie die für konventionelle Bauvorhaben. Die Informationen über die Verwendung von gebrauchten Bauteilen sollte in der Baubeschreibung erfolgen. Der Baubeschreibung müssen im Fall einer notwendigen Sonderzulassung auch die Unterlagen der ZiE oder vBG angefügt sein.
Bauaufsichtsbehörde
Bauaufsichtsbehörden sind in Deutschland u.a. zuständig für die Genehmigung von Bauvorhaben und für die Regelung von Bauprodukten und Bauweisen. Die unteren Bauaufsichtsbehörden agieren auf kommunaler oder bezirklicher Ebene und bearbeiten vor allem Bauanträge. Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist u.a. mit bautechnischen Fragen wie z.B. der Zulassung von Bauprodukten betraut.
Baubeginn
Nach Erlangung der Baugenehmigung, der Ausschreibung und Vergabe und mit der Festlegung der Ausführungstermine und des Bauzeitplans kann die Ausführung der Bauarbeiten beginnen. Dafür muss der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Baubeginnanzeige übermittelt werden. Hier unterscheidet sich das Vorgehen bei Vorhaben mit gebrauchten Betonelementen nicht vom konventionellen Bauvorhaben.
Bauleiter:in
Wie bei gewöhnlichen Bauvorhaben wird für das Bauen mit gebrauchten Betonelementen eine oder ein Bauleiter:in benannt. Im besten Fall hat diese Person bereits Vorerfahrung im zirkulären Bauen. Die oder der Bauleiter:in muss spätestens zum Baubeginn, ggf. aber schon zur Bauantragsstellung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde benannt werden.
Baurecht
Bei der Erstellung der Vorbemerkungen der Ausschreibung kommen rechtliche Feinheiten zum Tragen. Daher sollten sich die oder der Bauherr: in und die oder der Architekt:in ggf. von einer Anwältin oder einem Anwalt zum Baurecht beraten lassen. Der entscheidende Punkt, bei dem sich das Bauen mit wiederverwendeten Stahlbetonelementen von konventionellen Bauvorhaben unterscheidet, ist die Übernahme der Gewährleistung für den Einbau der gebrauchten Elemente.
Baustelleneinrichtung
Bei der Baustelleneinrichtung für den Rückbau können besondere Anforderungen entstehen, die Hilfskonstruktionen zur Aussteifung, Flächen für die Zwischenlagerung oder die Bereitstellung besonderer Maschinen erforderlich machen. Dies ist auf den zur Gewinnung von gebrauchten Betonelementen notwendigen selektiven Rückbau zurückzuführen.

Bei der Baustelleneinrichtung für den Neubau sind in der Regel keine besonderen Anforderungen auf die Verwendung gebrauchter Betonelemente zurückzuführen, die sich nicht aus der Konstruktionsart des Gebäudes ohnehin ergeben.
Bauteilkatalog
Nach Festlegung des Zuschnittplans für die Stahlbetonstruktur muss ein verbindlicher Bauteilkatalog mit individueller Kennzeichnung der Elemente erstellt werden. Dieser Katalog so wie die ID jedes Elements bildet die Grundlage für das Logistikkonzept, die Lagerung und den Wiedereinbau. Im Bauteilkatalog sollten folgende Informationen angegeben werden: die Maße (Länge, Breite, Höhe) der Elemente, Maße von eventuellen Tür- oder Fensteröffnungen, das berechnete Volumen und daraus die ermittelt die Masse des Elements sowie eine ID, aus der sich Informationen zum Elementetyp erschließen lassen. Gegebenenfalls kann es auch hilfreich sein, eine räumliche Skizze von jedem Element in den Katalog zu integrieren, um Elemente schneller identifizieren zu können. Der Bauteilkatalog kann je nach Anforderung mit den Ergebnissen der Beton- und Bewehrungsuntersuchungen erweitert werden.
Bauvorlagen
Die Anforderungen an die Bauvorlagen sind beim Bauen mit wiederverwendeten Stahlbetonelementen identisch wie die für konventionelle Bauvorhaben. Die Informationen über die Verwendung von gebrauchten Bauteilen sollte in der Baubeschreibung erfolgen. Der Baubeschreibung sollten – soweit notwendig – auch die Unterlagen der ZiE oder vBG angefügt sein.
Bauzeitplan
siehe Bauablaufplan
Bestandserfassung
Vor Beginn der eigentlichen Planungsarbeiten muss eine sorgfältige Bestandserfassung durchgeführt werden. Diese sollte mit der Foto- bzw. Videodokumentation des Bestands beginnen. Je nach Größe des Gebäudes muss entschieden werden ob jeder Raum fotografisch dokumentiert werden soll oder ob es bei sehr großen Gebäuden ausreicht, z.B. ein Regelschoss festzuhalten. Es bietet sich auch an ein Video einer Begehung des Bestandsgebäudes zu erstellen, durch das der Zustand oder die Konfiguration des Bestands zusammenhängend festgehalten werden kann.
Bestandsgebäude
siehe Spendergebäude
Betondeckung
Neben der Analyse der Betoneigenschaften sollte auch die Bewehrung untersucht werden. Dabei sind vor allem die Betondeckung, die Stabdurchmesser und -abstände zu untersuchen. Für den Fall, dass durch die Bauakteneinsicht Bewehrungspläne bereitgestellt werden konnten, sollten diese mit der tatsächlich ausgeführten Bewehrung in den Bauteilen an neuralgischen Punkten und stichprobenartig abgeglichen werden.

Von der Dicke der Betondeckung hängt – neben der Beton- bzw. Luftfeuchtigkeit und der Dichtigkeit des Betons – die Geschwindigkeit der Karbonatisierung und damit der Fortschritt des neutralen korrossionsschützenden Milieus in die Tiefe des Betonbauteils ab.
Betonsägearbeiten
Für die Planung der Betonsägearbeiten sollte das „Regelwerk für die Leistungsbeschreibung, Ausführung und Abrechnung von Betonbohren, Betonschneiden, Spalten und Pressen“ des Fachverbands Betonbohren und -sägen Deutschland e.V. beachtet werden. So müssen beispielsweise die Schnittlängen und -tiefen und das zu schneidende Bauteil in der Leistungsbeschreibung genau beschrieben werden. Außerdem müssen Arbeitshöhen und Raumhöhen oder ggf. das Arbeiten über Kopf in der Leistungsbeschreibung aufgeführt werden. Als mögliche einzusetzende Verfahren bieten sich das Wandsägen (Schnitttiefen bis ca. 50cm), das Bodensägen bzw. Fugenschneiden (Schnitttiefen bis ca. 50cm), das Seilsägen (Schnitttiefen von 0,4m – 5m) oder das Kettensägen (Schnitttiefen bis ca. 30cm) an. Die Auswahl des Sägeverfahrens sollte im Regelfall beim auszuführenden Unternehmer liegen. Die Kosten für die Betonsägearbeiten liegen laut BKI (Stand 2.Q 2023, Bundesdurchschnitt) für einen Meter Sägeschnitt bei 183 Euro für Schnitttiefen bis 43cm und bei 389 Euro für Schnitttiefen bis 90cm.
Bewehrung
Statische Berechnungen und die daraus resultierenden Bewehrungspläne sind für die Rückbauplanung von entscheidender Bedeutung. Sind diese vorhanden, empfehlen sich stichprobenartige Prüfungen am Bauwerk. Grundsätzlich reduziert eine vorhandene Bestandsplanung, insbesondere die Bewehrungsplanung, den Aufwand der Bauwerkserfassung erheblich.
Brandschutz
In den Paragrafen 27 bis 37 MBO werden die Anforderungen für tragende Wände, Stützen, Außenwände, Trennwände, Brandwände, Decken, Dächer, Rettungswege, Treppen, Ausgänge, Flure, Fenster und Türen sowie für Brandabschnitte in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebäudeklasse beschrieben. Analog dazu werden in den Paragrafen 39 bis 41 die Anforderungen für die technische Gebäudeausrüstung und für Installationen beschrieben. Entsprechend der Klassifizierung nach Größe der Gebäude steigen die Anforderungen an die Bauteile von Gebäudeklasse 1 zu Gebäudeklasse 5 progressiv an. Für Sonderbauten trifft der §51 zu, in dem alle spezifischen Anforderungen bzgl. Bauteilen und Gebäudeausstattung für diesen Gebäudetyp beschrieben werden.
Druckfestigkeit
Im Bestand kann die Druckfestigkeit des Betons vorläufig durch eine sogenannte Rückprallprüfung mithilfe eines Schmidt-Hammers getestet werden. Dabei ist die Norm DIN EN 12504-2 anzuwenden. Bei der Rückprallprüfung ist zu beachten, dass die Oberfläche der Betonstruktur durch den voranschreitenden Karbonatisierungsprozess härter sein kann als der Kern. Die bei der Rückprallprüfung gewonnenen Werte sollten auf jeden Fall durch die Druckfestigkeitsprüfung an einem oder mehreren Bohrkernen im Labor abgeglichen werden.
Energieeinsparung
Durch die Wiederverwendung von Betonelementen können im Bereich der Herstellungsenergie erhebliche Einsparungen erreicht werden. (siehe auch Forschungsergebnisse Ökobilanzierung)
Entsorgung
Im Land Berlin sind die genauen Anforderungen für die Entsorgung von Bauabfällen durch die Abfallwirtschaftsbehörde auf Grundlage der GewAbfV in einer Reihe von Merkblättern dokumentiert, die auf der Website der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter der Rubrik „Bauabfall“ abgerufen werden können.
Entwurfsplanung
Zunächst sollte eine grobe Skizze eines Grundrisses für den Neubau aus dem vorliegenden Raumprogramm erstellt werden. Daraufhin sollte das Spendergebäude auf seine Zerlegbarkeit hin untersucht werden. Gibt es eventuell schon Bauabschnitte oder Trenn- bzw. Arbeitsfugen, die das Gebäude partitionieren? Ist die Rohbaustruktur ein Skelett- oder ein Massivbau? Können Deckenscheiben als ganze Elemente aus dem Rohbau entnommen werden oder sind sie mit Stützen bzw. Unterzügen verbunden? Welche Erkenntnisse zum statischen Konzept und zu den Bauteilen konnten aus der Analyse (Kapitel 4) durch die oder den Tragwerksplaner:in gewonnen werden?
 
Unter Berücksichtigung dieser ersten Bewertung des Bestands sollte ein erster Zuschnittplan gemacht werden, aus dem eine erste Reihe von Elementen hervorgeht, die mittels Betonsägeverfahren (siehe Kapitel 20 und 25) aus dem Bestand herausgeschnitten werden können.
 
Der erste Zuschnittplan sollte zudem einem System folgen, dass den Transport schon mitdenkt. So sollten Elemente nicht länger als 13m, nicht höher als 3m und nicht breiter als 2,5m sein .
 
Für den ersten Zuschnittplan sollte ein grundlegendes Konzept, wie z.B. die Verwendung von jeweils einzelnen Stützen und einzelnen Deckenplatten oder Stützenpaaren mit verbindendem Unterzug, festgelegt werden. Es sollte hierbei auch möglichst eine bestimmte Elementebreite festgelegt werden, nach der sich der Zuschnitt richtet, um die Elemente im Neubau basierend auf einem festen Raster wieder einsetzen zu können.
Fertigstellung
Mit der Fertigstellung muss die Nutzungsaufnahme durch das Formular „Anzeige der Aufnahme der Nutzung § 83 BauO Bln“ der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Damit wird noch einmal die Vollständigkeit der Bauvorlagen bzw. das Vorhandensein der geforderten Nachweise überprüft.
Gebäudeenergiegesetz
Bei der Wiederverwendung von Stahlbeton sind die Anforderungen zum Wärmeschutz des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nur dann besonders zu beachten, wenn eines der Stahlbetonelemente in einem Bauteil so eingesetzt wird, dass es Kontakt zum Außenklima (Außenluft oder Baugrund) hat. Soll also ein wiederverwendetes Stahlbetonelement in der Gebäudehülle, als Teil einer Außenwand oder im Dach verwendet werden, muss der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des Stahlbetonelements bestimmt werden und entsprechend mit einer Wärmedämmung in einer Stärke ergänzt werden, die den U-Wert des gesamten Bauteils, auf den durch das GEG geforderten Wert herabsenkt.
Gefahrstoffe
Eine maßgebliche Voraussetzung für die Planung des Rückbaus ist die Einschätzung des Bestands auf mögliche verbaute Gefahr- bzw. Schadstoffe. Ein dafür notwendiges Schadstoffgutachten sollte vor Beginn der Planung der Rückbauarbeiten erfolgen. Gegebenenfalls wurde dieses Gutachten schon im Rahmen der Bestandsuntersuchung oder in Vorbereitung der Zulassung der wiederzuverwendenden Stahlbetonelemente durchgeführt. Falls nicht, sollte dies spätestens zur Planung der Ausführung des Rückbaus erfolgen.
Genehmigung
Die Anforderungen für die Zulassung gebrauchter Bauteile bzw. für die Genehmigung eines Bauvorhabens mit gebrauchten Betonelementen basieren auf den generellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen für bauliche Anlagen und können damit in die nachfolgenden Kriterien und entsprechenden Anforderungen geordnet werden:
 
  • Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
  • Brandschutz
  • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
  • Schallschutz
  • Energieeinsparung und Wärmeschutz
 
Für jedes der Kriterien müssen alle Anforderungen so erfüllt sein, wie sie auch durch allgemein zugelassene konventionelle Bauprodukte erfüllt sind. Das bedeutet, dass entweder durch die Eigenschaften der wiederverwendeten Stahlbetonelemente die Anforderungen bereits erfüllt sind und dies nur durch entsprechende Prüfungen festgestellt und nachgewiesen werden muss oder dass durch etwaige Ertüchtigung die Eigenschaften der Elemente so weit verbessert werden, dass die Anforderungen erfüllt werden können. Der Prozess dieser Abwägungen sollte im Rahmen der Genehmigungsplanung erfolgen, da sich die oben  genannten Kriterien mit den Anforderungen an den gesamten (Wieder-) Neubau überschneiden.
Genehmigungsplanung
Die (Bau-)Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 gemäß HOAI) ist der Teil eines Bauvorhabens, bei dem ein Planungsstand erarbeitet wird, der den in der Bauordnung festgelegten Ansprüchen für eine Genehmigungsfähigkeit von baulichen Anlagen durch die Bauaufsichtsbehörden entspricht. Das Ziel der Genehmigungsplanung ist die Einreichung eines Bauantrags und letztlich die Erlangung der Baugenehmigung. Die Bauordnung beschreibt den Fall der Wiederverwendung von Bauteilen und Konstruktionselementen bisher nicht, daher müssen die nachfolgend beschriebenen Anforderungen für konventionelle Bauweisen genauso auch für das zirkuläre Bauen angewendet werden.
Gewährleistung
Das beauftragte Rohbauunternehmen wird nicht die Haftung und Gewährleistung für gebrauchte Betonelemente übernehmen wollen. Ein Vorschlag wäre hier eine vertraglich geregelte Enthaftung des Unternehmens für die Qualität der Elemente, nicht aber für deren Montage.
Graue Energie
Mit grauer Energie wird die Energie beschrieben, die im Lebenszyklus eines Gebäudes oder Bauteils verbraucht wird. Besonders herhorzuheben ist hier die ursprüngliche Herstellung der Baumaterialien und Produkte, allerdings beziehen manche Definitionen bei Grauer Energie auch den Energieverbrauch während der Nutzung (Austausch, Reparatur, etc.) und des Lebensendes (Recycling, Entsorgung, etc.) hinzu.

(siehe auch Forschungsergebnisse Ökobilanz)
Karbonatisierung
Beton weist durch seine stofflichen Eigenschaften ein alkalisches Milieu auf, durch das der Bewehrungsstahl vor Korrosion geschützt ist. Durch die Aufnahme von CO2 aus der Atmosphäre durch Diffusion in den Beton wird das in „frischem“ Beton vorhandene Calziumhydroxid in Calciumcarbonat umgewandelt, wodurch der pH-Wert von zuvor 12 auf ca. 9 abgesenkt wird und damit von alkalisch zu neutral übergeht. Dieser chemische Prozess wird als Karbonatisierung bezeichnet und hat zur Folge, dass durch den niedrigeren pH-Wert der betoneigene Korrosionsschutz (Passivschicht / alkalisches Milieu) abnimmt. Die Geschwindigkeit der Karbonatisierung und damit der Fortschritt des neutralen Milieus in die Tiefe des Betonbauteils hängt stark von der Beton- bzw. Luftfeuchtigkeit, von der Dichtigkeit des Betons und von der Dicke der Betondeckung ab.
Korrosion
Eine Korrosion der Bewehrung muss für Stahlbetonelemente, die zur Wiederverwendung bestimmt sind, generell ausgeschlossen werden. Sie kann bei einem konkreten Verdachtsfall über folgende Verfahren zerstörungsfrei bzw. -arm festgestellt werden: Elektrochemische Potentialmessung (auch Potential-feldmessung genannt) oder Partielles Freilegen der Bewehrung.
Kosten
Welche Höhe die Kosten der wiederverwendete Betonelemente im Neubauvorhaben am Ende tatsächlich betragen, ist zum einen abhängig von den Bedingungen, die für die Bereitstellung der Elemente erfüllt sein müssen und zum anderen von den Konditionen, auf die sich die oder der Eigentümer:in des Spendergebäudes und die oder der Bauherr:in des Empfängerprojektes einigen. Im Fall eines konventionellen Abbruchs musste die oder der Eigentümer:in des Spendergebäudes für den Abbruch und die Entsorgung der Elemente Transportkosten und Entsorgungsgebühren bezahlen.
 
Im Fall einer Wiederverwendung sollte ein Teil dieser Kosten von der oder dem Bauherr:in des Empfängerprojektes abgenommen werden, da diese die Elemente übernimmt bzw. kauft. Damit die Elemente überhaupt sortenrein geborgen werden können, muss anstelle eines konventionellen Abbruchs ein selektiver Rückbau durchgeführt werden, was einen höheren Aufwand und damit höhere Kosten für den Rückbauprozess bedeutet. Der höhere Aufwand ist durch das Entkernen, das Sichern der Struktur für einen elementeorientierten Rückbau sowie das Separieren von Abbruchstoffen, dem händischen Ausbau von Türen oder Fenstern, etc. zu begründen. Für den Fall eines Stahlbetonrohbaus kommen Arbeiten wie Betonbohr- und Sägearbeiten sowie Kranhebearbeiten hinzu, die bei einem konventionellen Abbruch nicht durchgeführt werden müssten.
Kran
Für die Entnahme der Elemente aus dem Gebäude ist in der Regel ein Mobilkran notwendig. Für diesen ergeben sich aufgrund der physikalischen Grenzen des Hebelgesetzes für verschiedene Positionen des Lastanschlags, also den Punkten, an denen ein Element angehoben wird, unterschiedliche maximale Lasten. Diese hängen sehr vom Typ des Krans, von der Auslegerlänge und der Höhenlage des Lastanschlags sowie dem Winkel des Kranauslegers ab. Für das Modell Liebherr LTM 1095-5.1 variiert z.B. die Lastkapazität zwischen 1t und 95t je nach Position der Last. Die Position des Krans ist in den meisten Fällen durch die Situation und die verfügbaren Flächen auf dem Grundstück eingeschränkt, wodurch die maximale Größe und Masse der zugeschnittenen Elemente durch die maximale Tragkraft des Krans begrenzt ist, die sich wiederum aus der Position des Krans im Bezug zum Gebäude ergibt. Je nach Größe des Projekts und vor allem für den Fall, dass nach dem Rückbau an gleicher Stelle ein neues Gebäude entstehen soll, kann auch ein Turmdrehkran eingesetzt werden, bei dem ggf. höhere Lastkapazitäten bzw. eine geringere Ortsspezifizität gewährleistet werden können.
Leistungsbeschreibung
siehe Ausschreibung
Logistik
Nachdem in den Ausschreibungsunterlagen und in der Beauftragung bereits ein grober Zeitrahmen für die Durchführung der Arbeiten der einzelnen Gewerke festgelegt wurde, muss vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten unter Einbeziehung aller Beteiligter ein genauer Bauzeitplan entwickelt werden, auf dem die Durchführung der Baumaßnahme vor allem aber auch die Logistik der gebrauchten Stahlbetonelemente beruht. In diesem Zeitplan sollten möglichst detailliert die zu erledigenden Bauleistungen sowohl des Rückbaus als auch des Empfängerprojektes dargestellt und eine jeweilige Ausführungsfrist mit den beteiligten Unternehmen vereinbart werden.
 
Für die Bauteillogistik ist wichtig abzuwägen, dass die Transportfuhren sowohl zum richtigen Zeitpunkt die jeweils benötigten Elemente zur Baustelle bringen als auch gleichzeitig optimal beladen sind, sodass nicht zu viele Elemente auf der Baustelle noch einmal zwischengelagert werden müssen, wenn diese nicht gleich eingebaut werden können. Dies trifft vor allem für Baustellen im städtischen Kontext und ohne große Freiflächen zu, bei denen auf dem Baugrundstück nur begrenzte Lagerflächen vorhanden sind.
Nachweis
Da für die wiederverwendeten Stahlbetonelemente aufgrund ihrer Herkunft aus einem vorherigen Gebäude keine bauaufsichtliche Zulassung aufgrund geltender technischer Regeln vorhanden ist, wie es bei neuen Stahlbetonfertigteilen als sogenanntes Bauprodukt oder Ortbetonkonstruktionen als sogenannte Bauart, die sich aus mehreren Bauprodukten zusammensetzt, der Fall ist, muss die Bauweise durch die oberste Bauaufsichtsbehörde gesondert beurteilt und zugelassen werden. Dies kann durch eine Zustimmung im Einzelfall für Bauprodukte oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für Bauarten erfolgen. Um diese zu erlangen, müssen eine Reihe von Nachweisen erbracht werden. Welche das genau sind, liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde bzw. deren Gutachter und ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich.

Als Teil einer aktuellen Studie im Rahmen des Forschungsprojektes werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung der gebrauchten Betonelemente über einen Konformitätsnachweis (§16b Satz 2 BbgBO) für Stahlbeton gemäß den geltenden technischen Richtlinien erforscht. 
Ökobilanz
Für die Bewertung der Umwelteinwirkungen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg können sogenannte Ökobilanzen (engl. LCA – Life Cycle Assessment) erstellt werden. Vor allem für die Erlangung von Nachhaltigkeits-Zertifikaten ist die Ökobilanz zwingend erforderlich, aber auch so werden Gebäuden immer häufiger bilanziert, um eine Einschätzung über die Treibhausgasemissionen oder den Energieverbrauch in der Herstellung und beim Betrieb zu gewinnen.
 
Bei der Betrachtung der Umwelteinwirkungen wird im aktuellen Diskurs besonders das Erderwärmungspotenzial (Global Warming Potential - GWP), also der Ausstoß von CO2 und CO2-Äquivalenten, in den Fokus genommen, da dieser besonders für den Klimawandel relevant ist und eine Reduzierung hier besonders dringend ist, um dem voranschreitenden Klimanotstand entgegenzuwirken.
Prüfung
Als grundlegende Voraussetzung für das Bauen mit gebrauchten Betonelementen muss die Qualität der Stahlbetonstruktur untersucht und bewertet werden, um Aussagen über die Gebrauchsfähigkeit treffen und eine potenzielle Weiternutzungsdauer prognostizieren zu können.

Hierbei kann sich auf den Kriterienkatalog berufen werden, den Prof. Angelika Mettke im Rahmen ihrer Studien an der BTU Cottbus zur Wiederverwendung von Betonfertigteilen (insbesondere Publikation von 1995) ausgearbeitet hat. Die durch Mettke für den Fertigteilbau aufgestellten Kriterien können weitestgehend auf die Bestandsuntersuchung für Ortbetongebäude übernommen werden und werden hier im Folgenden zusammenfassend dargestellt.
 
Zunächst sollte eine visuelle Begutachtung des Stahlbetonrohbaus durchgeführt werden. Durch diese sollte eine erste qualitative Einschätzung zur Wiederverwendungseignung abgegeben werden können. Folgende Aspekte sind zu begutachten:
 
  • die Qualität der Bauleistungen (gleichmäßiges Erscheinungsbild, ggf. Poren, Lunker, ggf. Planungs- oder Ausführungsfehler)
  • die Güte der Baukonstruktion (Abnutzungen, Verformungen, Schäden, Abplatzungen, Risse, sichtbare Korrosion, Oberflächenveränderungen, etc.)
  • der Schädigungszustand (Aufnahme und Einschätzung von Schädigungen)
  • ggf. nachträglich durchgeführte Instandsetzungs-maßnahmen (Gründe für die Reparatur, Güte, Langlebigkeit)
 
Zur Einschätzung der Wiederverwendungseignung von geschädigten oder gerissenen Bereichen müssen die Schadens- bzw. Rissursachen sowie die Rissbreiten betrachtet werden. Dies ist besonders wichtig, da die Bewehrungskorrosion die größte Schadensgefahr für die Stahlbetonstruktur darstellt. Je tiefer eventuelle Abplatzungen oder Risse sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bewehrung mit Sauerstoff und Wasser in Kontakt gekommen ist und damit die Korrosion der Bewehrung begonnen haben könnte. An Stellen mit Rissen über 0,3 mm Stärke und signifikanten Abplatzungen muss vor einer möglichen Wiederverwendung sichergestellt werden, dass die Bewehrung nicht korrodiert ist.
Recycling
Oft kommt es zu einer unscharfen begrifflichen Abgrenzung zwischen Wiederverwendung (ReUse) und stofflicher Weiterverwertung (Recycling). Das Forschungsprojekt Abbau Aufbau beschäftigt sich mit der elementeorientierten Wiederverwendung von Stahlbeton, während Betonrecycling (auch RC-Beton) eine Zubereitungsform neuen Frischbetons unter der Beimischung von aus mineralischem Bauabfall gewonnenen, gebrauchten Zuschlagsstoffen ist. Die stoffliche Weiterverwertung ist somit nur auf der Ebene des Ressourcenverbrauchs und für die Abfallvermeidung sinnvoll, im Bereich der klimaschädlichen Emissionen schneidet RC-Beton allerdings ähnlich schlecht ab, wie neuer herkömmlicher Beton.
Rohbau
Im Rahmen der Wiederverwendung von Stahlbetonelementen aus Ortbetonstrukturen liegt der Fokus auf dem Rohbau. Daher muss vor dem eigentlich Rückbau das Spendergebäude sorgfältig entkernt und bis auf den Rohbau zurückgebaut werden. Dies erfolgt im bestenfall schon frühzeitig, sodass für Betonuntersuchungen oder eventuell durchzuführende 3D-Scans, bereits die zu untersuchende Struktur offen liegt.
Rückbau
Die Möglichkeit der Wiederverwendung von Bauteilen basiert auf der Voraussetzung, dass statt eines konventionellen Abbruchs ein selektiver Rückbau durchgeführt wird.
 
Der selektive Rückbau ist eine Form des Abbruchs von Gebäuden, bei dem Baustoffe so ausgebaut werden, dass sie sortenrein gesammelt und abtransportiert werden können. Das Ziel dabei ist die Erhaltung von Ressourcen und die Zuführung dieser zu möglichen Wiederverwendungs- und Wiederverwertungsprozessen (Recycling). Die beim selektiven Rückbau anfallende Elemente und Stoffe können wie folgt gegliedert werden:
 
Elemente:
  • Fenster und Türen
  • Heizkörper (inkl. Fittings und Ventile)
  • Sanitärobjekte (inkl. Fittings und Ventile)
  • Elektroinstallationsobjekte (Lampen, Schalter, Steckdosen, …)
 
Stoffe:
  • Bauschutt (Ziegel, Beton, Estrich, Mörtel, Fliesen, Keramik, Sand)
  • Bau- und Abbruchholz (getrennt nach Belastungsgrad)
  • Baustoffe auf Gipsbasis (Gipsmörtel, Gipskarton)
  • Glas (Fenster, Glasbausteine)
Schäden
siehe Prüfung
Schadstoffe
siehe Gefahrstoffe
Spendergebäude
Als erstes muss ein Bestandsgebäude, das abgerissen werden soll, gefunden und als sogenanntes Spendergebäude für das Abbau-Aufbau-Projekt festgelegt werden. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes liegt der Fokus auf der Wiederverwendung von Stahlbetonelementen aus Ortbetongebäuden, daher sollte ein größtmöglicher Teil des Rohbaus aus in Ortbetonbauweise errichtet sein. Dies betrifft in den meisten Fällen Gebäude, die ab den 1950er Jahren in den alten Bundesländern gebaut wurden.
Standsicherheit
Standsicherheit während des Rückbaus des Spendergebäudes:
Für die Gewährleistung der Standsicherheit des Rückbauobjekts sind einfache Grundsätze zu berücksichtigen. Generell sollte der Rückbau von oben nach unten erfolgen, damit keine zusätzlichen Abfangungen eingesetzt werden müssen. Vor der Entnahme von Bauteilen muss festgestellt werden, welche statische Relevanz das zu entnehmende Bauteil für das Gebäude hat. Wird zum Beispiel eine Wand entnommen, die eine aussteifende Funktion hat, sollten die von dieser Wand ausgesteiften Bauteile durch temporäre Querstreben aus Stahl gesichert werden. Werden Decken in Teilen entnommen, können die zunächst verbleibenden Teile durch temporäre Drehsteifen abgefangen werden.
 
Standsicherheit im Empfängerprojekt:
Gemäß § 12 der Bauordnung müssen Gebäude „im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein“. Um dies nachweisen zu können müssen im Rahmen der Genehmigungsplanung statische Berechnungen des geplanten Gebäudes durchgeführt werden. Für die Darstellung der Berechnungsergebnisse als sogenannter Standsicherheitsnachweis werden in der Bauverfahrensverordnung unter § 10 bestimmte Anforderungen beschrieben. So müssen tragende Bauteile einschließlich ihrer Feuerwiederstandfähigkeit als statisches System inklusive erforderlicher Konstruktionszeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen im Rahmen des Bauantrags der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden, um die Standsicherheit der geplanten baulichen Anlage nachzuweisen.
 
Diese Berechnungen und Nachweise sollten sich bei einer Bauweise mit wiederverwendeten Stahlbetonelementen nicht sonderlich von der eines konventionellen Baus mit neu hergestellten Fertigteilen unterscheiden. Besonderes Augenmerk muss auf den Verbindungen der wiederverwendeten Elemente, bzw. auf deren Anschluss an neu herzustellende Bauteile gelegt werden.
 
 
Transport
Für den Transport sollten anhand des Bauteilkatalogs und unter Berücksichtigung der Rückbaureihenfolge sinnvolle Kombinationen für die Beladung des eingesetzten Tiefladers entwickelt werden. Dabei muss die Ladungssicherung und der Schutz der Elemente vor Beschädigungen beachtet werden. Gegebenenfalls müssen temporäre Aussteifungen oder Stützen vorgesehen werden.
Treibhausgasemissionen
siehe Ökobilanz
Unfallverhütung
siehe Arbeitsschutz
Verbindungen
siehe Anschlüsse
Zertifizierung
Neubauten können durch bestimmte Institutionen (DGNB, BNB, QNG, etc.) auf ihre Nachhaltigkeit hin zertifiziert werden. Ob ein Gebäude zertifiziert werden soll oder nicht muss zu einer frühen Projektphase entschieden werden, da die durch die Zertifizierungsstellen formulierten Kriterien bereits in frühen Projektphasen wie der Entwurfsplanung greifen oder eine Zertifizierung als Voraussetzung zur Erlangung bestimmter Vorteile bei der Finanzierung verlangt werden kann. Der Einsatz wiederverwendeter Stahlbetonelemente kann einen großen Teil zur Erreichung der Kriterien bzw. einer hohen Zertifizierungs-stufe beitragen. Daher kann es für Bauvorhaben, bei denen gebrauchte Bauteile verwendet werden sollen, einfacher sein eine Zertifizierung zu erlangen, als das bei konventionell geplanten Gebäuden der Fall ist.
Zulassung
siehe Genehmigung
Zuschnitt
siehe Entwurfsplanung und Betonsägearbeiten
Zwischenlager
Für die Zwischenlagerung muss eine geeignete Fläche gefunden werden, die ausreichend Platz für das Einlagern der Elemente bietet. Die Fläche sollte durch eine ausreichend ausgebaute Straße erschlossen sein, sodass sowohl der LKW-Zug als auch ein Mobilkran das Zwischenlager gut erreichen können und dort auch wenden können.
 
Bei der Zwischenlagerung ist zu beachten, dass die Elemente wahrscheinlich nicht in der gleichen Reihenfolge wieder eingebaut werden, wie sie ausgebaut wurden. Somit sollte bei der Einlagerung eine Sortierung vorgenommen werden, die in Übereinstimmung mit der Aufbauplanung gemacht wurde. Für die Einlagerung ist eine überdachte Fläche vorzuziehen. Falls keine Überdachung vorhanden ist, sollten die Elemente mit Planen abgedeckt werden. Generell ist festzuhalten, dass die tragenden Stahlbetonelemente wie Stützen, Unterzüge und Decken für die Anwendung im Innenbereich ausgelegt sind und daher keine ausreichende Betondeckung aufweisen, um über längere Zeit frei bewittert zu werden. Die Elemente werden durch die Lagerung unter freien Witterungsbedingungen nicht unbedingt unbrauchbar, jedoch kann es zu Schädigungen wie Korrosion, Frostsprengung, etc. kommen, die vor der Wiederverwendung aufwendig repariert werden müssen. Darüber hinaus kann durch eine stark vorangeschrittene Karbonatisierung die Korrosionsgefahr stark zunehmen. Aufgrund dieser Gefahren sollte die Zwischenlagerung von so kurzer Dauer wie möglich sein und unter den bestmöglichen Bedingungen erfolgen.
abbauaufbau-logo

Dieses Forschungsprojekt wird gefördert durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aus Mitteln der Zukunft Bau Forschungsförderung.